Finanzierung Eingliederungshilfeleistung und Aufnahmevoraussetzungen:

 

Die Betreuung im Verbund Wohnen wird über den §§ 78 ff in Verbindung mit §113 SGB IX (Eingliederungshilfe) finanziert.

 

Am Aufnahmeprozess sind der Teilhabefachdienst, die bezirkliche Steuerungsrunde sowie das Sozialamt Mitte von Berlin beteiligt.

 

Aufnahme möglich bei letzter oder aktueller Meldeadresse in Mitte

 

  • Für die Beantragung der Teilhabeassistenz in Berlin ist eine psychiatrische Begutachtung/Stellungnahme, um das Vorliegen einer seelischen Behinderung (Diagnose) festzustellen.
  • Die ärztliche Stellungnahme muss nicht direkt mit dem Antrag eingereicht, aber im weiteren Verlauf des Verfahrens nachgereicht werden.
  • Übersicht der Dienste: berlin.de – Sozialpsychiatrische Dienste

Bei erfüllten sozialhilferechtlichen Voraussetzungen übernimmt der örtliche Sozialhilfeträger die Kosten.

  • Formloser Antrag an den Teilhabefachdienst des Sozialhilfeträgers stellen.
  • Kontakt für Berlin-Mitte: Teilhabefachdienst Berlin-Mitte:

Bezirksamt Mitte

Amt für Soziales - Teilhabefachdienst Soziales.

Müllerstraße 146, 13353 Berlin.

Weitere Informationen

 

Beratung/Unterstützung bei der Antragsstellung:

 

Kontakt- und Beratungsstelle Psychosoziale Initiative Moabit e.V.

 

Tel.: 030-397 313 22
E-Mail: kbs@pim-berlin.de

 

Unabhängige Beratung zur Teilhabeassistenz:

Übersicht: teilhabeberatung.de – EUTB Beratungsangebote